Die Quellensteuer wird gesenkt

Aufgrund einer kürzlich erfolgten Gesetzesänderung wird die Quellensteuer gesenkt.

Das gilt für Anlagen in Schuldverschreibungen für Privatpersonen mit steuerlichem Wohnsitz in einem EU- oder EWR-Land. Betraglich geht es von 20 % auf 5 % runter.

Darüber hinaus vereinfacht das Gesetz auch die Besteuerung, da die Anleger ihren steuerlichen Wohnsitz nur einmal bestätigen müssen und keine Bescheinigungen oder andere Unterlagen erforderlich sind.1 Die Gesetzesänderung wird am 14. November 2022 in Kraft treten.


Es wird davon ausgegangen, dass die Entwicklung bzw. die Implementierung des neuen Satzes bis Ende November abgeschlossen sein wird, in den unterschiedlichen Anwendungsfällen. Sobald die Änderungen bei ihrem Institut, Brocker etc. fertig sind, müssen Sie Ihre Steuerangaben überprüfen und bestätigen, um vom reduzierten Steuersatz zu profitieren. Normalerweise werden Sie benachrichtigt, sobald der ermäßigte Steuersatz in Kraft ist.

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