Der gesetzliche Jugendmedienschutz hat das Ziel, mediale Einflüsse der Erwachsenenwelt, die dem Entwicklungsstand von Heranwachsenden nicht entsprechen, von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten
und sie so bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Die Inhalte werden aufgrund ihres Gefährdungspotenzials beurteilt und deren öffentliche Verbreitung geregelt: Der gesetzliche Jugendmedienschutz wendet sich in erster Linie an die Anbieter von Inhalten, die bestimmte Regeln einhalten müssen. Für die Nutzer kann er eine Orientierungsfunktion besitzen.
In Österreich,Schweiz und Deutschland gibt es dafür eigene Homepages und Vereine/Behörden welche sich um dieses Thema kümmern.
Was beinhaltet der Jugendmedienschutz:
Altersfreigaben
Die Altersfreigaben der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) regeln die Freigabe von Filmen und Computerspielen auf CD, DVD und Blu-Ray-Disc für die verschiedenen Altersstufen. Die FSK und die USK vergeben die Einstufungen „ab 0 freigegeben“, „ab 6 freigegeben“, „ab 12 freigegeben“, „ab 16 freigegeben“ und „ab 18/keine Jugendfreigabe“. Es handelt sich dabei nicht um pädagogische Empfehlungen. Stattdessen geben die Kennzeichen darüber Auskunft, dass aus Sicht des Jugendschutzes nicht von einer Beeinträchtigung der Entwicklung von Heranwachsenden einer bestimmten Altersstufe auszugehen ist. Die Freigabe „ab 0 freigegeben“ umfasst die bis Fünfjährigen, also eine Altersgruppe, in der der Entwicklungs-stand der Kinder sehr unterschiedlich ist. Deshalb entbindet es Erziehende gerade bei dieser Kennzeichnung nicht, individuell zu beurteilen, ob bestimmte Inhalte für ein Kind geeignet sind oder nicht.
Sendezeitgrenzen
Im Fernsehen müssen die Sender bei der Ausstrahlung von Sendungen mit problematischen Inhalten wie gewalthaltigen oder sexualisierten Darstellungen auf Sendezeitgrenzen achten: Sendungen, die für Jugendliche unter 18 Jahren nicht geeignet sind, dürfen nur in der Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verbreitet werden. Sendungen, die für Jugendliche ab 16 Jahren freigegeben sind, dürfen nur in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verbreitet werden. Bei Sendungen, die für Heranwachsende unter 12 Jahren nicht freigegeben sind, muss der Fernsehveranstalter bei der Wahl der Sendezeit dem Wohl jüngerer Kinder Rechnung tragen. Das bedeutet in der Praxis aber für die jüngeren Kinder, dass auch im Tagesprogramm durchaus Inhalte zu sehen sein können, die für diese Altersgruppe nicht geeignet scheinen. Gerade Nachrichtensendungen oder Reality-TV-Formate können für jüngere Kinder problematisch sein.
technische Schutzmaßnahmen
Im Internet muss man grundsätzlich mit belastenden Inhalten rechnen, die nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene verstören können. Die möglichen Risiken und Gefahren sind somit größer. Im Internet wird vor allem auf den technischen Jugendmedienschutz gesetzt. Je nach Gefährdungs-grad der Inhalte müssen Anbieter unterschiedliche Maßnahmen ergreifen. Deutsche Anbieter von pornografischen Inhalten beispielsweise müssen mit besonders hohen technischen Hürden sicherstellen, dass nur Erwachsene Zugriff auf ihre Inhalte haben. In jedem Fall können sich Eltern und Erziehende beim Jugendschutz im Internet, schon allein wegen dessen Größe und Globalität, weniger auf die Maß-nahmen der Anbieter verlassen als beim Fernsehen.
Apps
Es gibt eine große Vielfalt an mobile Anwendungen (Apps) für Smartphones und Tablet-PCs, die sich an Kinder richtet, zum Beispiel animierte Kinderbücher oder einfach zu bedienende Spiele. Die elterliche Aufsicht bei der Nutzung von Apps ist wichtig. Zum einen enthalten viele der Apps Werbung oder ermöglichen In-App-Käufe; zum anderen sollte aber auch die Eignung des Inhalts selbst von den Eltern beziehungsweise den pädagogischen Fachkräften für das jeweilige Kind individuell eingeschätzt werden, um Überforderungen vorzubeugen. 2013 wurde die „International Age Rating Coalition“ (IARC) ins Leben gerufen. Diese Initiative verfolgt das Ziel, dass Spieleentwickler ihr Online-Spiel oder ihre App anhand eines Fragebogens selbst einschätzen und diese Beurteilung dann in landesspezifische Alterskennzeichen über-setzt wird. Die USK ist in Deutschland verantwortlich für dieses Verfahren. Die Beteiligung an der Initiative ist freiwillig. Viele der großen App-Shops haben sich angeschlossen und bilden die Hinweise, die den USK-Kennzeichen sehr ähnlich sehen, bei den Informationen zur jeweiligen App ab.
Warum ist der Medienschutz so wichtig:
Vor allem für Eltern von jüngeren Kindern ist die Vielfalt und Allgegenwart von Medien problemetaisch. Oft fehlt das Bewusstsein und oder einfach die Zeit sich damit zu beschäftigen. Der Jugendmedienschutz ist eine große Herausforderungen: Einerseits ist es durch die enorme Vielzahl der Medien und die unübersichtlichen, zumeist elektronischen, grenzüberschreitenden Verbreitungswege zunehmend schwieriger, effektive Kontrollmechanismen einzusetzen. => technische Maßnahmen
Andererseits sind Schutzmaßnahmen aufgrund der vermehrten jugendschutzrelevanten Inhalte, die sich vor allem durch die Globalisierung und die Entwicklung neuer Technologien immer mehr verbreiten, unerlässlich. Auch weil unsere Gesellschaft mittlerweile eine teilweise sehr verstörende Meinung und Haltung zu gewissen Inhalten, Themen und deren Darstellung, einfach durch die permanente Präsents dieser, an den Tag legt. Daher ist vor allem bei jüngeren Kindern eine Begleitung der Mediennutzung unabdingbar.
Beispiel technische Massnahmen:
Es gibt kein „Rundum-Sorglos-Paket“. Für jüngere Kinder ist es am besten, wenn sie das Internet nur gemeinsam mit Eltern oder Erziehenden nutzen - diese sind der beste Filter, vor allem ist der erklärende Faktor sehr wichtig, und meist lernen wir Eltern auch noch was dazu, und wir verbringen eh schon zu wenig Zeit mit unseren Kindern.
Technische Schutzmaßnahmen sind einfach/hilfreiches und schnell umsetzbare Instrument. Bei PCs sind in der Regel Kindersicherungen in die Betriebssysteme integriert. Bei Tablets und Smartphones können Eltern Sicherheitseinstellungen vornehmen. Wer erweiterte Schutzfunktionen haben möchte, muss sich zusätzliche Software installieren. Die meisten Programme sind filterbasiert. Sie arbeiten mit Positiv- oder Negativlisten, so dass entweder nur kinderfreundliche Seiten erreichbar sind oder problematische Angebote ausgeblendet werden. Für kleine Kinder empfiehlt sich die Verwendung von Positivlisten. Es gibt auch eigene Suchmaschinen für Kinder, die einen begrenzten, kindersicheren Surfraum bieten. Viele Programme können neben dem Zugriff auf Websites auch die Computernutzung insgesamt beschränken. Man kann Benutzerkonten anlegen und dabei regeln, wer wie viel Zeit am Computer verbringen darf.
Filmdatenbank für Jugendliche
Hier können Sie alle durch die JMK geprüften Medien ab dem Jahr 2000 suchen und abrufen. Wählen Sie nach unterschiedlichen Suchkriterien aus. Unter „Titel / Originaltitel“ erhalten Sie auch ein Ergebnis, wenn Sie nur einen Teil des Titels eingeben.
Begründungen zu den Prüfentscheidungen bei „Langfilmen“ und „Videos“ betreffend Altersempfehlung und Positivkennzeichnung sowie eine kurze Inhaltsangabe können durch Anklicken des Titels abgefragt werden.





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