ist das erlaubt und was müsst Ihr wissen als Kunde, damit es keine Probleme gibt?
Seit ein paar Wochen gibt es immer wieder Berichte über automatisches Trinkgelder auf Rechnungen und Speisekarten bzw. jetzt auch eine offizielle Mitteilung der WKO dazu.
Vorsicht nicht zu verwechseln mit den Trinkgeldpauschalen oder der Trinkgeldaufschlüsselung auf dem Lohnzettel.
Grundsätzlich sind solche „automatischen Trinkgelder“ zulässig, solange Sie von der Institution (Restaurant, etc.) auch so gekennzeichnet und dem Kunden klar dargelegt werden.
- Bedienpersonal sagt es am Tisch bei der Bestellung bzw. der Rechnungsstellung spätestens
- Ausschilderung auf der Karte,
- Angeschlagen im Restaurant (gut, und sauber einsehbar)
Sprich es herrscht Informationspflicht,
sollte keiner dieser Punkte geschehen bzw. passiert sein, seit Ihr als Kunde nicht verpflichtet das Trinkgeld zu zahlen.


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