Meterriss

Was bedeutet der Begriff und warum wird er benötigt?

Erklärung des Begriffs:

Der Meterriss ist eine Markierung an signifikanten Stellen im Rohbau (oft neben Türöffnungen oder auch umlaufend im ganzen Raum). Er ist die Referenzhöhe für Installationen, deren Montagehöhe einer planerischen Vorgabe entsprechen muss. Beispiele dafür sind Elektroinstallationen wie Schalter und Steckdosen, Sanitäreinrichtungen wie Wand-WC, Armaturen und Abflüsse, aber auch Türzargen und die Höhe des Fußbodens.

Eine charakteristische Angabe im Erdgeschoss ist „OKFF +1,00m“. Die Markierung wurde in diesem Fall genau 1 Meter über der späteren Oberkante des Fertigfußbodens angebracht. Ist „OKRF“ angeschrieben, bezieht sich der Meterriss auf den Rohfußboden.

Sind planerische Höhen stockwerkübergreifend zu berücksichtigen, z. B. bei Treppen, Aufzügen, Stahl- oder Glaskonstruktionen, werden in jedem Stockwerk Meterrisse angebracht. Sie lauten dann etwa „+3,50“, je nach Anzahl der Geschosse bzw. Bauwerkshöhe. Industrieanlagen oder Hochhäuser erhalten folglich ihrer Höhe entsprechende Meterrisse wie „+14,20“. In tiefer gelegenen Bereichen wie Untergeschossen, Tiefgaragen usw. sind die Werte folglich negativ, z. B. „−6,00“. Meterrisse haben nicht immer einen Bezug zum Fußboden wie im Beispiel oben, sondern markieren oft nur einen runden Höhenwert.

Eingemessen wird der Meterriss mit einem Nivelliergerät oder Rotationslaser, seltener mit einem Tachymeter oder Theodolit. Traditionell werden auch noch Schlauch- oder Wasserwaagen benutzt. Um den Meterriss durchgängig anzuzeichnen, kann eine Schlagschnur verwendet werden.

Schlagschnur

Laser

Schlauchwaage

Da der Meterriss für alle Gewerke verbindlich ist und die falsche Lage hohen materiellen Schaden verursachen kann, kommt der Genauigkeit, Eindeutigkeit und Beständigkeit der Markierung große Bedeutung zu. Es obliegt daher der Bauleitung, den Meterriss zu veranlassen. Er ist ein wichtiges Beweismittel bei Auseinandersetzungen bezüglich Baumängeln und Gewährleistung. Auf Großbaustellen wird aus solchen Gewährleistungsgründen oft ein Vermesser mit dem Anbringen der Meterrisse beauftragt.

Wer macht den Meterriss?

Blog-Beitrag des Verband der Estrichersteller (VÖEH)

Ein neues Merkblatt des Estrichverbandes zeigt die gesamten Notwendigkeiten für die Meterrissherstellung auf und beinhaltet einen Richtfaden für ein funktionierendes Vermessungskonzept.

Die Herstellung des Meterrisses war in den 1980er und zum Teil in den 1990er Jahren eine Aufgabe, die der Polier bzw. Anleger vor Ort für die am Bau tätigen Professionisten übernommen hat. Derzeit wird diese, durchaus wichtige und verantwortungsvolle Tätigkeit, durch die Gruppe der am Bau tätigen Professionisten übernommen. Jeder für sich und jeder von einem Ausgangspunkt, der meist über große Distanzen zum letzten, notwendigen Messpunkt übertragen werden muss.

Neues Merkblatt des VÖEH
Die laufenden Folgen dieser Weitergabe der Verantwortung war Grund genug für die Erstellung eines Merkblattes durch den VÖEH, der mit diesem die Verantwortlichkeiten und Grundlagen der Meterrissherstellung regeln möchte. Hier wurde versucht in 4 Teilen (Anwendungsbereich – Allgemeines, Grundlagen der Vermessung, Grundlagen und Eckpunkte für die Meterrissherstellung sowie Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die Meterrissherstellung) die gesamten Notwendigkeiten für die Meterrissherstellung aufzuzeigen und einen Richtfaden für ein funktionierendes Vermessungskonzept zu erstellen.

Es werden zum einen die notwendigen vermessungstechnischen Grundlagen angeführt, die für die notwendige Erstellung der Fest- und Objektpunkte wesentlich sind. Weiters die erforderlichen Objektpunkte in notwendiger Anzahl und Lage. Diese sind vor allem in Bereichen gefordert, wo eine genaue Höhenlage für Einbau- und Bauteile gefordert ist. Verwiesen wird auch auf notwendige Vorhaltemaße, die bei vorgegebenen Mindestmaßen wie z.B. Raumhöhen und dergleichen zu berücksichtigen sind.

Neue Regelung notwendig

Ein wichtiges Kapitel ist jenes über die Verantwortlichkeiten bei der Meterrissherstellung. Hier wird die derzeit gängige, aus Sicht des VÖEH falsche Vorgangsweise angesprochen und die eigentlich notwendige Qualifikation sowie ein einheitlich für alle Gewerke herzustellender Meterriss angeführt.

Die Notwendigkeit einer neuen Regelung für die Herstellung des Meterrisses im Fußbodenbau, aber zugleich auch für die anderen Innenausbaugewerke machen einige dem Verfasser bekannte Schadensfälle deutlich. Falsche Höhenlage bei Einbauteilen und vor allem niveaugleich geforderte Schwellenbereiche werden aufgrund falscher Ausgangslage des Meterrisses zu kostenintensiven Sanierungsbereichen. Ein besonderer Fall verursachte aufgrund einer Kettenreaktion von mehreren zu korrigierenden Höhenlagen eine Sanierungssumme von über 50.000 Euro.

Die hier entstehende Problematik trifft nicht nur den ausführenden Professionisten, sondern auch die am Gewerk beteiligten Auftraggeber, die Bauaufsicht und zu guter Letzt auch den Bauherrn mit nicht kalkulierten Umständen durch die notwendig gewordene Sanierung. Das verfasste Merkblatt zu diesem Thema soll den Anstoß für künftige Bauvorhaben geben, den Meterriss entsprechend den Vorgaben zu erstellen.

Eine vernünftige Lösung für die Zukunft wäre wünschenswert, wo es in erster Linie um ein gewerkübergreifendes Nennmaß und dessen Richtigkeit geht, und erst in zweiter Linie um die Kostenverteilung für diese Meterrissherstellung. Hier ist mit Sicherheit eine Lösung aller Beteiligten herbeizuführen.

Leider sagt der Beitrag immer noch nicht aus wer dann schlussendlich den Meterriss macht? Somit werde ich mich mal mit den Handwerkern auf meiner Baustelle vernetzen, und wieder berichten.

Nachtrag / Ergänzung

Wer macht nun den Meterriss? 

// offen

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