Herausforderungen auf eine Baustelle

Teil 4 der Serie, heute um das Thema „Vertragsrecht“ und „Gewährleistung“

Kurz den Sachverhalt schildern: Ihr baut mit einem GU und deren Subunternehmen haben Verträge mit eurem GU. Jetzt stellt eines dieser Subunternehmen einen Teilabschnitt eueres Bauprojekts fertig, sei es „Keller“, „Fassade“, „Mal- & Putzarbeiten“ etc. und verlang z.B. von euch als Bauherr/in eine Abnahme, auch wenn es im Namen des „GU“ sein soll.

Unterschreibt dieses Abnahmeprotokoll nicht, des kann nämlich sein das Ihr dadurch eure Gewährleistungsansprüche verliert, es muss direkt vom GU kommen und am besten vom zuständigen Bauleiter.

Rechtsanwalt aus Vorarlberg, auf anraten des Konsumentenschutzes AT 2023

Denn 1. habt haben die meisten Bauherren/innen keine fachliche Ahnung und 2. wisst ihr ja gar nicht was eurer GU mit dem Subunternehmen ausgemacht hat.

Alle anderen Handhabungsweisen sind eine reine Entlastung des Baukoordination und zum Nachteil eurer Sicherheit auf Rechtsanspruch, und werden sehr oft ohne weiteres hingenommen, da schlicht und einfach das Wissen fehlt.

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