Die Baukostenindizes (BKI) beobachten die Entwicklung der Kosten, die den Bauunternehmern bei der Ausführung von Bauleistungen durch Veränderung der Kostengrundlagen (Material und Arbeit) entstehen. So kann festgestellt werden, wie sich die Material- und Lohnkosten für die Bauunternehmen im Laufe der Zeit verändern.

Wichtig für alle Bauherren und Auftraggeber ist, das in den meisten AGBs und Verträgen eine Index-Klausel (Wertsicherungs- oder Preisgleitklausel) vorhanden ist. Das bedeutet wenn im Projektzeitraum die Baukosten über deinen bestimmten BKI steigen können die Preise auch bei Fixpreis-Angeboten angepasst werden. Ansonsten sind es generell veränderliche Preise.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! – Informieren statt später enttäuscht sein. – S. Contratti
Normalerweise muss auf eine solche Klausel hingewiesen werden, bzw. beim Vertragsabschluss beidseitig zugestimmt werden, aber wie so oft gibt es immer wieder mal schwarze Schaffe. Beziehungsweise oft wird die Unwissenheit vom kleinen Häusel Bauer ausgenutzt.

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